Ein biometrisches Passbild, das Verwendung für amtliche Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis finden soll, muss eine Vielzahl an Qualitätsmerkmalen erfüllen, welche vom Bundesministerium des Innern in Form der Foto-Mustertafel vorgegeben werden. Zunächst einmal muss das Passbild eine Höhe von 4,5 cm und eine Breite von 3,5 cm aufweisen. Kontrast und Schärfe müssen hoch genug und die Ausleuchtung muss gleichmäßig sein. Schatten im Hintergrund oder im Gesicht sind nicht zulässig. Bei einem biometrischen Passbild sollte die Person vor einem neutralen Hintergrund fotografiert werden.
Bei der Erstellung der biometrischen Passbilder sollte auch auf die Haarfarbe der zu fotografierenden Person geachtet werden. Helle Haare bilden bei einem hellen Hintergrund zu wenig Kontrast, daher sollte in einem solchen Fall ein mittelgrauer Hintergrund verwendet werden. Das Gesicht muss auf dem Foto zentriert sein, der gesamte Kopf sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen. Dabei gilt es, die minimale Größe von 27 Millimetern nicht zu unterschreiten und die maximale Größe von 44 Millimetern nicht zu überschreiten. Idealerweise hat der Kopf eine Größe von 32 bis 36 Millimetern. Für den Druck sollte hochwertiges Fotopapier verwendet werden und eine Druckqualität von mindestens 300 bis 600 DPI aus. Zulässig sind Fotos in Farbe und Schwarz-weiß.
Checkliste der Richtlinien für biometrische Passbilder
- Biometrische Passbilder haben die Größe 3,5 x 4,5 cm
- Die Gesichtshöhe muss ca. 70 – 80 % einnehmen
- Das Bild muss scharf, kontrastreich und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
- Die Aufnahme muss eine gute Qualität und natürliche Hauttöne aufweisen
- Der Hintergrund muss einfarbig, hell und ohne Muster sein
- Der Kopf muss mittig im Bild und gerade ausgerichtet sein
- Die Augen müssen geöffnet sein, mit Blickrichtung in die Kamera
- Neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund sind Pflicht
- Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt
- Für Kinder und Babys gelten Sonderregelungen
Quelle: Checkliste von Biometrisches-Passbild.net
Die Position des Kopfes, die Blickrichtung und Besonderheiten für Brillenträger
Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die Person gerade, mit offenen Augen in die Kamera schaut. Ein zu freundliches Lächeln ist bei biometrischen Passbildern nicht erwünscht. Der Ausdruck soll neutral sein und der Mund geschlossen. Die Augen müssen klar und deutlich zu erkennen sein und dürfen nicht durch Haare oder abgedunkelte Brillengläser verdeckt werden. Bei Brillenträgern muss generell darauf geachtet werden, dass keine Reflexionen auf den Gläsern produziert werden und nicht die Brillengestelle Teile der Augen verdecken. Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen können aus religiösen Gründen gelten.
Besonderheiten bei Passbildern für Kinder und Säuglinge
Etwas gelockerter sind die Bestimmungen bei Kindern bis zu einem Alter von neun Jahren, sowie für Babys und Kleinkinder bis fünf Jahren. Bei Kindern bis neun Jahren gelten alle Regeln für Erwachsene ebenfalls, jedoch mit zwei Ausnahmen. Die Gesichtshöhe kann 50 bis 80 Prozent des Fotos einnehmen, was einer Höhe von 22 bis 36 Millimetern von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende entspricht. Es kann also auch etwas kleiner als bei normalen biometrischen Passbildern ausfallen. Der Bereich, in dem die Augen platziert werden, fällt dafür hier etwas größer aus und gibt somit mehr Spielraum bei der Größenanpassung.
Bei Babys und Kleinkindern sind die Vorgaben weitaus weniger streng und es ist keine Biometrietauglichkeit der Fotos erforderlich. Lediglich muss darauf geachtet werden, eine Frontalaufnahme zu erstellen und das Foto scharf, kontrastreich und gleichmäßig ohne Schatten ausgeleuchtet zu schießen. Die Aufnahme muss in einer hohen Qualität aufgenommen werden und der Hintergrund muss einfarbig und ohne Muster sein und es dürfen keine weiteren Personen im Bild zu sehen sein. Das Baby muss jedoch nicht zwingend den Kopf gerade halten und nicht zwingend in die Kamera schauen.